Pferdekäufer und Pferdeverkäufer stritten über ein verkauftes Pferd, das rund zehn Monate nach Übergabe an Druckschmerzen im Bereich der Sattellage litt.

Diese Druckschmerzen wurden als „Head-shaking-Syndrom“ diagnostiziert.

Welche Ursachen dies hat, ist ungewiß, da bisher über 50 Ursachen bekannt sind.

So konnte der gerichtlich bestellte Sachverständige auch nicht bestätigen, dass die Erkrankung bereits bei Übergabe des Pferdes vorlag.

Die Klage auf Rücknahme des Pferdes wurde daher abgewiesen.

Hinzu kommt, dass die Mängelfreiheit von Tieren nicht am biologischen Idealzustand zu messen ist, weil gewisse Abweichungen bei Lebewesen oft vorkommen.

(Urteil Landgericht Marburg, Az..: 1 0 387/04)